Die Aufgaben der Kirchenvorstände sind durch das Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen (PfVG) beschrieben.
Der Kirchenvorstand führt die wirtschaftlichen und finanziellen Geschäfte der Pfarrei.
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Kirchenvorstand hat sich am 9. Dezember 2020 konstituiert.
Der Kirchenvorstand (KV) setzt sich wie folgt zusammen:
Im Verlauf der Wahlperiode haben 31 Sitzungen stattgefunden.
Zur besseren Vorbereitung von Entscheidungen wurden mehrere Ausschüsse des KV gebildet:
Wichtige Themen in den Sitzungen des KV waren die finanzielle Absicherung der Arbeit der Pfarrei einschließlich der beiden Kinderhäuser durch:
In den Jahren 2020 bis 2025 wurden umfangreiche Baumaßnahmen an unseren drei Kirchen, den drei Wohnhäusern und den beiden Kinderhäusern durchgeführt.
2021 wurde die Grundlage der Buchhaltung neu geregelt und eine neue Software „Kanzlei-Rechnungswesen pro“ der DATEV eG eingeführt.
Die bisher verwendete einfache Jahresrechnung ohne Bilanz wurde auf einen vollständigen Jahresabschluss gemäß HGB mit Bilanz und Anlageverzeichnis umgestellt.
Das bedeutete eine Bewertung der Grundstücke im Eigentum der Pfarrei und des vorhandenen Inventars (gemäß Rechnungen der vorhandenen Jahre) in den drei Ortskirchen.
Unsere Pfarrei ist finanziell solide aufgestellt. Kollekten, Spenden und Kirchgeld der Gemeindemitglieder betragen ca. 15 Prozent der Einnahmen. Zweckgebundene Spenden wurden gemäß den Intentionen der Spender eingesetzt.
Zuschüsse des Bistumes bzw. Zuschüsse von öffentlichen Zuschussgebern wurden gemäß der Beantragung eingesetzt und termingerecht abgerechnet.
Im Jahre 2023 wurden erstmals die Jahresabschlüsse der beiden Kinderhäuser mit dem Abschluss der Pfarrei zu einem konsolidierten Jahresabschluss durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Henschke und Partner mbH erstellt und darüber ein schriftlicher Bericht ausgeführt.
Durch das Bischöfliche Ordinariat (BO) wurden alle Wirtschaftspläne und die erstellten Jahresabschlüsse bestätigt.
An verschiedenen Fortbildungsangeboten des BO nahmen mehrere Vertreter des KV teil.
Bei der nächsten Wahl zum KV 2025 bis 2030 sollten sich gerne Gemeindemitglieder mit Erfahrungen in den Bereichen:
zur Wahl stellen. Aber auch andere Personen die nicht dem Erfahrungsbereich entsprechen können sich zur Wahl stellen
Dresden, den 06.09.2025
Michael Hummel